IFRS 17 61

Bewertung (Paragraphen B36-B119F)

Gehaltene Rückversicherungsverträge

61

Portfolios mit gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind unter Anwendung der Paragraphen 14-24 zu unterteilen, außer dass die Verweise auf belastende Verträge in diesen Absätzen zu ersetzen sind durch einen Verweis auf Verträge, bei denen es beim erstmaligen Ansatz einen Nettogewinn gibt. Bei einigen gehaltenen Rückversicherungsverträgen führt die Anwendung der Paragraphen 14-24 zu einer Gruppe, welche einen einzigen Vertrag umfasst.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523