Bewertung (Paragraphen B36-B119F)
Prämienallokationsansatz
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Wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Deckungszeitraums Fakten und Umstände darauf hinweisen, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen belastend ist, ist die Differenz zu berechnen zwischen
dem Buchwert der Deckungsrückstellung, bestimmt nach Paragraph 55, und
dem Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz der Gruppe bezieht, unter Anwendung der Paragraphen 33-37 und B36-B92. Wenn das Unternehmen jedoch bei Anwendung von Paragraph 59(b) die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle nicht um den Zeitwert des Geldes und den Effekt der finanziellen Risiken anpasst, dann darf es eine derartige Anpassung auch nicht beim Erfüllungswert berücksichtigen.
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LAAAJ-50523