Anwendungsbereich
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Alle Verweise in IFRS 17 auf Versicherungsverträge gelten auch für
gehaltene Rückversicherungsverträge, mit Ausnahme von
Verweisen auf ausgestellte Versicherungsverträge und
wie in den Paragraphen 60-70A beschrieben.
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung gemäß Paragraph 3(c), ausgenommen Verweise auf Versicherungsverträge in Paragraph 3(c) und wie in Paragraph 71 beschrieben.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523