Bewertung (Paragraphen B36-B119F)
Bewertung beim erstmaligen Ansatz (Paragraphen B36-B95F)
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Beim erstmaligen Ansatz ist eine Gruppe von Versicherungsverträgen zu bewerten als die Summe aus
dem Erfüllungswert, der sich zusammensetzt aus:
Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme (Paragraphen 33-35),
einer Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind, widerspiegelt, sofern die finanziellen Risiken nicht bei den Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme berücksichtigt wurden (Paragraph 36), und
einer Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken (Paragraph 37).
der vertraglichen Servicemarge, bewertet unter Anwendung der Paragraphen 38-39.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523