IFRS 17 3

Anwendungsbereich

3

IFRS 17 ist von einem Unternehmen anzuwenden auf

(a)

von ihm ausgestellte Versicherungsverträge, einschließlich Rückversicherungsverträgen,

(b)

gehaltene Rückversicherungsverträge und

(c)

von ihm ausgestellte Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, vorausgesetzt, das Unternehmen stellt auch Versicherungsverträge aus.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523