IFRS 17 28F

Ansatz

Abschlusskosten (Paragraphen B35A-B35D)

28F

Ein Unternehmen hat eine vollständige oder teilweise Aufholung eines in früheren Perioden unter Anwendung von Paragraph 28E erfassten Wertminderungsaufwands erfolgswirksam zu erfassen und den Buchwert des Vermögenswerts zu erhöhen, soweit die Bedingungen für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen oder sich verbessert haben.

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LAAAJ-50523