IFRS 17 28A
Ansatz
Abschlusskosten (Paragraphen B35A-B35D)
28A
Ein Unternehmen hat seine Abschlusskosten unter Anwendung der Paragraphen B35A und B35B nach einer systematischen und rationalen Methode auf Gruppen von Versicherungsverträgen aufzuteilen, es sei denn, es übt das Wahlrecht aus, sie unter Anwendung von Paragraph 59(a) als Aufwand zu erfassen.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523