IFRS 17 16

Aggregationsniveau von Versicherungsverträgen

16

Ein Unternehmen unterteilt ein Portfolio ausgestellter Versicherungsverträge in mindestens

(a)

eine Gruppe von Verträgen, die beim erstmaligen Ansatz belastend sind (soweit vorhanden),

(b)

eine Gruppe von Verträgen, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie belastend werden (soweit vorhanden) und

(c)

eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios (soweit vorhanden).

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LAAAJ-50523