Aggregationsniveau von Versicherungsverträgen
16
Ein Unternehmen unterteilt ein Portfolio ausgestellter Versicherungsverträge in mindestens
eine Gruppe von Verträgen, die beim erstmaligen Ansatz belastend sind (soweit vorhanden),
eine Gruppe von Verträgen, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie belastend werden (soweit vorhanden) und
eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios (soweit vorhanden).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523