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IFRS 17 15

Aggregationsniveau von Versicherungsverträgen

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Die Paragraphen 16-24 gelten für ausgestellte Versicherungsverträge. Die Vorschriften in Bezug auf das Aggregationsniveau von gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind in Paragraph 61 enthalten.

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LAAAJ-50523

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