Angaben
Erläuterung der erfassten Beträge
Übergangsbeträge
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Ein Unternehmen, das sich dafür entscheidet, die Versicherungsfinanzerträge oder -aufwendungen zwischen dem Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis aufzuteilen, hat unter Anwendung der Paragraphen C18(b), C19(b), C24(b) und C24(c), die kumulative Differenz zwischen den Versicherungsfinanzerträgen oder -aufwendungen, die erfolgswirksam ausgewiesen worden wären, und den gesamten versicherungstechnischen Finanzerträgen oder -aufwendungen zum Übergangszeitpunkt für die Gruppen von Versicherungsverträgen, die von der Aufteilung betroffen sind, zu bestimmen. Für alle Berichtsperioden, in denen unter Anwendung dieser Paragraphen ermittelte Beträge existieren, hat das Unternehmen eine Überleitungsrechnung vom Eröffnungssaldo auf den Schlusssaldo der im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Beträge für die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte vorzulegen, die den Gruppen von Versicherungsverträgen zuzuordnen sind. Die Überleitungsrechnung muss z. B. während der Berichtsperiode im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne oder Verluste sowie in früheren Berichtsperioden im sonstigen Ergebnis erfasste und in der Berichtsperiode erfolgswirksam umgegliederte Gewinne oder Verluste enthalten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523