Angaben
Erläuterung der erfassten Beträge
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Bei Versicherungsverträgen, auf die der in den Paragraphen 53-59 oder 69-70A beschriebene Prämienallokationsansatz nicht angewandt wurde, hat ein Unternehmen die Auswirkungen auf die Bilanz – getrennt nach in der Periode erstmalig erfassten ausgestellten Versicherungsverträgen und erstmalig erfassten gehaltenen Rückversicherungsverträgen – anzugeben. Dabei ist darzustellen, wie sie sich bei ihrem erstmaligen Ansatz auf folgende Posten auswirken:
die Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse unter getrennter Angabe der Höhe der Abschlusskosten,
die Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse,
die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken und
die vertragliche Servicemarge.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523