Angaben
Erläuterung der erfassten Beträge
101
Für Versicherungsverträge, auf die der Prämienallokationsansatz gemäß den Paragraphen 53-59 oder 69-70A nicht angewandt wurde, hat ein Unternehmen ebenfalls getrennte Überleitungsrechnungen vom Eröffnungssaldo auf den Schlusssaldo vorzulegen für:
die Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme,
die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken und
die vertragliche Servicemarge.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523