IFRS 17 101

Angaben

Erläuterung der erfassten Beträge

101

Für Versicherungsverträge, auf die der Prämienallokationsansatz gemäß den Paragraphen 53-59 oder 69-70A nicht angewandt wurde, hat ein Unternehmen ebenfalls getrennte Überleitungsrechnungen vom Eröffnungssaldo auf den Schlusssaldo vorzulegen für:

(a)

die Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme,

(b)

die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken und

(c)

die vertragliche Servicemarge.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523