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Corona | Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft (Bundesregierung)
Am tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Darin enthalten sind u.a. Regelungen, die das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer senken sollen – etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein, genesen oder negativ getestet. Darüber muss der Arbeitgeber vorab informieren und vor Betreten der Arbeitsstätte müssen die entsprechenden Nachweise kontrolliert werden. Das legt das neue Infektionsschutzgesetz fest, das am 24. November in Kraft tritt.
Verstöße werden geahndet
Demnach muss, wer das Betriebgelände betreten will, einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise ...