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Corona | Anträge mit einem Fördervolumen von mehr als 12 Mio. € (BMWi)
Für Anträge der Überbrückungshilfe III Plus müssen Unternehmen, deren Förderung mehr als 12 Mio. € beträgt, für das Jahr 2021 bestimmte Bedingungen erfüllen. Dies geht aus den aktuellen FAQ Überbrückungshilfe III Plus hervor.
Diese Unternehmen dürfen:
keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen tätigen
keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter, es sei denn die Darlehensgewährung ist im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unternehmen gem. § 15 AktG durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen die Gesellschafter (=Schuldner oder Schuldnerin) gedeckt (vgl. § 30 Abs. 1 Alt. 2 S. 2 GmbHG), sowie
keine Zinszahlung für Gesellschafterdarlehen und - außer im Rahmen von Cash-Pools verbundener Unternehmen i. S. von § 15 AktG - kei...