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FG Baden-Württemberg | Kinderfreibeträge bei unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünften
(1) Im Fall von unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünften liegt auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung im Rahmen des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG vor, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen S. 884Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehalts eine Steuerbelastung von mehr als 49 % bezogen auf die ausländischen Einkünfte entsteht. (2) Es ist in diesen Fällen weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich geboten, die steuerliche Auswirkung der Kinderfreibeträge so zu berücksichtigen, als wären statt der unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünfte steuerpflichtige inländische Einkünfte erzielt worden.
Die [i]Weder höhere effektive Besteuerung im grenzüberschreitenden Fall noch Gesamtsteuer über 49 % bei in- und ausländischen Einkünften ist generell unzulässig Kläger erzielten neben inländischen Einkünften auch ausländische Einkünfte, die nach dem DBA Niederlande in D...