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Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)
Das BMF hat den AEAO zu §§ 26, 30, 89, 108, 122, 122a, 150, 168, 171, 173, 224, 233a, 234, 235 und 251 AO geändert ().
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)