Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umfang der Steuerbefreiung für Postdienstleistungen gem. § 4 Nr. 11b UStG
Das hatte zu entscheiden, ob bestimmte Leistungen der Klägerin im Bereich der von ihr erbrachten Postdienstleistungen gem. § 4 Nr. 11b UStG steuerbefreit sind. Dabei hatte das FG Köln die Gelegenheit, sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Postdienstleistungen auseinander zu setzen und diese zudem in Beachtung neuerer EuGH-Rechtsprechung einzuordnen. Es zeigt sich insoweit, dass stets die Beurteilung der Leistung im Einzelfall erforderlich ist und ein komplexes Zusammenspiel aus europäischen und nationalen Vorgaben beachtet werden muss.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Zur richtlinienkonformen Bestimmung einer steuerfreien Universaldienstleistung i. S. des § 4 Nr. 11b UStG sind neben der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung die Richtlinie 97/67/EG (PostDRL) und die sie umsetzenden nationalen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit und nicht entsprechend dem Wortlaut von § 4 Nr. 11b UStG lediglich Art. 3 Abs. 4 PostDRL sowie § 19 PostG heranzuziehen.
2. Die Leistungen, die eine Universalpostdienstleisterin unter den Produkttiteln „DV-freigemachte Briefsendungen“, „Brief mit Handyporto“, „Teilleistungen“, „Brief International zum Kilotarif (BzK)“ (das internationale Pendant zum Produkt „Teilleistunge...