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Verfahrensrecht | Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BZSt)
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb) AO“ zum zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde aktualisiert (Stand: ).
Die Anlage zum ist auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (il)