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Online-Nachricht - Mittwoch, 17.11.2021

Reiserecht | Rückzahlungsanspruch der einbehaltenen Stornierungsgebühr bei Pauschalreise auch ohne Reisewarnung des RKI (LG)

Das LG Oldenburg hat der Klage gegen ein Reisebüro auf Rückzahlung der einbehaltenen Stornierungsgebühr für eine Reise nach Südtirol im Frühjahr 2020 überwiegend stattgegeben (LG Oldenburg, Urteil v. - 5 S 127/21, rkr.).

Hintergrund: Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, § 651h Abs. 1 BGB.

Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin buchte bei der Beklagten für sich und ihren Lebensgefährten eine Bus-Ski Reise nach Südtirol für den Zeitraum v. bis zum . Der Reisepreis wurde vor Antritt der Reise vollständig gezahlt. Mit E-Mail v. ...

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