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Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim Schuldzinsenabzug
Das BMF hat zur Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG Stellung genommen (, NWB OAAAH-94272).
Hintergrund: Mit , NWB QAAAH-69063 (BStBl 2021 I S. 119), wurde Rz. 8 Satz 4 des , NWB QAAAH-87165 (BStBl 2018 I S. 1207), wie folgt neu gefasst:
„Für den Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4a EStG ist der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG maßgeblich; außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus (vgl. , NWB MAAAH-51168, BStBl 2021 II S. 77).“
Danach bleibt die nach § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbare Gewerbesteuer samt Nebenleistungen als außerbilanzielle Korrektur auch bei der Ermittlung des Gewinns für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG auß...