Erfasst die Regelung des 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG auch Zahlungen einer im Ausland ansässigen Schuldner-Kapitalgesellschaft?
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Unterliegen die Zinsen aus einem Darlehen des Klägers an eine niederländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar (über eine weitere niederländische Kapitalgesellschaft) zu mehr als 10 % beteiligt ist, der Abgeltungsteuer oder dem progressiven Steuersatz? Ist der Anwendungsbereich des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG teleologisch auf Sachverhalte einzugrenzen, in denen inländische Kapitalgesellschaften Darlehensnehmer sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
UAAAH-94792