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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 5 U 19/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Leberschaden der Klägerin gesundheitliche Folge einer oder mehrerer Berufskrankheiten (BK) nach der Gruppe 13 (1302, 1307, 1310, 1316 oder 1317) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung ist.

Fundstelle(n):
EAAAH-94754

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