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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 BA 5/20

Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitslosenversicherung im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 31. August 2019, in dem er als Masseur und medizinischer Bademeister für die Physiotherapie-Praxis der Beigeladenen zu 1) tätig war.

Fundstelle(n):
UAAAH-94753

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