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StuB Nr. 22 vom Seite 904

Latente Steuern bei Antrag einer Personengesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Für den steuerbilanziellen Gewinn der U GmbH & Co. KG war die KG bisher nur gewerbesteuerlich Steuersubjekt, während im Rahmen der transparenten Besteuerung von Mitunternehmern die Einkommensbesteuerung (bzw. bezüglich der GmbH die Körperschaftsbesteuerung) bei den Gesellschaftern erfolgte. Zum stellt die KG gem. § 1a Abs. 1 KStG den Antrag, ab Wirtschafts-/Kalenderjahr 2022 wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Eine konkrete Absicht, später zur „Normalbesteuerung“ zurückzukehren, besteht nicht.

Aufgrund steuerlicher Subventionsvorschriften liegt der handelsrechtliche Wert des Sachanlagevermögens per um 1,5 Mio. € über dem Steuerbilanzwert. Mit umgekehrtem Vorzeichen werden für einen Gesellschafter Mehrwerte von 0,5 Mio. € in einer Ergänzungsbilanz geführt. Für Zwecke der Handelsbilanz berechnet U die passive Steuerlatenz vor Berücksichtigung der Körperschaftsteueroption bei einem Gewerbesteuersatz von 14 % mit 0,14 • (1,5 Mio. € - 0,5 Mio. €) = 140 T€.

II. Fragestellung

Welche Auswirkungen hat die Körperschaftsteueroption auf die Steuerlatenz im Jahresabschluss zum ?