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Grundlagen der Künstlersozialabgabe
An den Beiträgen zur Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten müssen sich durch die betriebliche Künstlersozialabgabe alle Unternehmen beteiligen, die künstlerische oder publizistische Leistungen für betriebliche Belange beanspruchen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und was es zu beachten gilt.
I. Allgemeines zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) trat am (BGBl I S. 705) in Kraft. Zuletzt wurde es durch das Gesetz vom (BGBl I S. 2970) geändert.
Nach § 1 KSVG sind selbständige Künstler und Publizisten in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie
die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig i. S. des § 8 SGB IV.
Wie Arbeitnehmer zahlen die selbständigen Künstler und Publizisten für ihren Renten-, Kranken...