Versagung der erweiterten
Kürzung des Gewerbeertrages bei Ersetzung der Mitvermietung des
Hotelinventars durch begrenzte Eigentumsüberlassung - Inventarpensionsgeschäft
Leitsatz
Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert,
dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich
Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses
begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft)
ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten
Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 6 DStRE 2022 S. 276 Nr. 5 EFG 2022 S. 54 Nr. 1 EStB 2022 S. 147 Nr. 4 GStB 2022 S. 206 Nr. 6 GmbH-StB 2022 S. 26 Nr. 1 OAAAH-94635
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