Frage der Steuerbefreiung von Dienstleistungen einer Hygienefachkraft an Alten- bzw. Pflegeheim
Leitsatz
1. Für die Steuerfreiheit infektionshygienischer Leistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist ein unmittelbarer Bezug zu
einer Heilbehandlungstätigkeit in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen erforderlich. Das Vorliegen einer
Heilbehandlung kann ohne Nachweis im Einzelfall nicht ohne Weiteres unterstellt werden.
2. Der Ausschluss des Stpfl. von der Steuerbefreiung für eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundenen
Leistungen durch die in § 4 Nr. 16 UStG aufgestellten Voraussetzungen ist nicht mit der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL
geregelten Steuerbefreiung vereinbar. Die Unvereinbarkeit führt zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinienvorschrift,
deren Voraussetzungen der Stpfl. erfüllt.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 9 Nr. 32 DStRE 2022 S. 1058 Nr. 17 EFG 2021 S. 2028 Nr. 23 KÖSDI 2021 S. 22521 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2021 S. 3368 UStB 2021 S. 383 Nr. 12 ZAAAH-94627
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