Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als
Einkünfte
Leitsatz
Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden,
Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 oder
2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bei der ein
Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wird.
Eine der Substanzwiederherstellung oder -erhaltung dienende Entschädigung führt nur dann nicht zu steuerbaren Einnahmen im
Sinne des § 8 Abs. 1 EStG, wenn sie durch keine Einkunftsart veranlasst ist, z.B. weil sie für die Verletzung höchstpersönlicher
Güter oder wegen immaterieller, nicht die Erwerbsgrundlage oder Nutzungshandlung betreffende Schäden geleistet wird.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 24 DStRE 2022 S. 776 Nr. 13 EFG 2021 S. 1987 Nr. 23 ErbStB 2022 S. 39 Nr. 2 StB 2021 S. 311 Nr. 10 PAAAH-94626
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