Steuerpflicht von Rentenzahlungen bei versehentlicher Rentenzahlung vor Beginn der maßgebenden Altersgrenze
Leitsatz
1) Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen von Renten, die der Basisversorgung zuzuordnen sind, dass sie erst bei Erreichen
einer bestimmten Altersgrenze bzw. bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden.
2) Die Zuordnung einer Rente zur Basisversorgung und damit deren Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
aa EStG entfällt auch dann nicht, wenn die Rente infolge eines dem Versorgungsträger im Einzelfall unterlaufenen Fehlers bereits
kurz vor Vollendung der maßgebenden Altersgrenze ausgezahlt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAH-94625
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.