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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Auch ausländische Landwirte können von der Durchschnittssatzbesteuerung profitieren

Der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG steht nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG München nicht entgegen, dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Ausland ansässig ist. Weder dem Wortlaut noch dem Gesetzeszweck noch der Entstehungsgeschichte des § 24 UStG lasse sich eine Beschränkung der Pauschalregelung auf im Inland ansässige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen entnehmen.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren ausgewählt. Konkret: zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 24 UStG.

Der XI. Senat des BFH muss klären: Unterliegen die Umsätze eines im EU-Ausland ansässigen und dort pauschal besteuerten Landwirts aus der Veräußerung von Produkten aus eigener Herstellung auf einem inländischen Wochenmarkt der Durchschnittssatzbesteuerung?

Im Streitfall verkaufte ein in Österreich ansässiger Landwirt auf einem Wochenmarkt in Bayern Produkte aus eigener Ziegenhaltung.

Das FG München hat in erster Instanz die Besteuerung nach Durchschnittssätzen zugelassen. Dem Wortlaut, dem Gesetzeszweck und der Entstehungsgeschichte des § 24 UStG lasse sich eine Beschränkung...