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NWB Nr. 46 vom

Praxishinweise zur ertragsteuerlichen Behandlung der Grunderwerbsteuer

Dr. Heinrich Fleischer, Sophia Schuhmann und Anna Peterich

Die Immobilienpreise und Grunderwerbsteuersätze kannten in den letzten Jahren nur eine Richtung: nach oben. Neben dieser wertmäßigen Komponente gewinnt die Grunderwerbsteuer aufgrund der Grunderwerbsteuerreform eine besondere Komplexität der Rechtsanwendung. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v.  (BGBl 2021 I S. 986) hat der Gesetzgeber nach langer Diskussion insbesondere die grunderwerbsteuerlichen Regeln für Share Deals deutlich verschärft. Bei grunderwerbsteuerpflichtigen Immobilientransaktionen und Umstrukturierungen stellt sich daher die Frage, ob die Grunderwerbsteuer beim Steuerschuldner als Betriebsausgabe zu einer sofortigen Ertragsteuerminderung führt oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren ist.

Ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer ist abhängig von der Art des Grundstücksgeschäfts

Bei Immobilientransaktionen wird [i]Aktivierung der bei den Grundstücksgeschäften (Asset Deal) entstehenden GrESt als Anschaffungsnebenkosten der Immobiliezwischen dem „Asset Deal“, bei dem das Grundstück selbst Kaufgegenstand ist, und dem „Share Deal“, bei dem der Anteil einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen wird, unterschieden. Die Einordnung des jeweiligen Rechtsvorgangs ist sowohl für grund...