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Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
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Aktueller Stand:
: Gesetz im BGBl I S. 5250 verkündet
: Bundesrat
: 2./3. Lesung Bundestag
: 1. Lesung Bundestag
: BMF veröffentlicht Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:
Um den Vorgaben des Unionsrechts Rechnung zu tragen, soll der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte auf den jeweils aktuellen Wert angepasst werden. Für das Jahr 2022 soll der Durchschnittssatz 9,5 % tragen.
Die in der Richtlinie (EU) 2021/1159 für bestimmte europäische Einrichtungen vorgesehene Entlastung von der Umsatzsteuer wird so weit wie unionsrechtlich möglich im Wege des Vergütungsverfahrens umgesetzt. Für Einfuhrfä...