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Sportwettensteuer | Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer (BFH)
Der Einsatz bei einer Sportwette
umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags
i.S. des
§ 763 BGB an
den Veranstalter zahlt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
Sportwettensteuer nach
§ 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist
nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu
kürzen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 RennwLottG unterliegen Wetten aus Anlass von Sportereignissen (Sportwetten), die nicht als Rennwetten nach Abschn. I des RennwLottG besteuert werden, unter den in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 RennwLottG näher bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG beträgt die Sportwettensteuer "5 vom Hundert des Nennwertes der Spielscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes".
Sachverhalt: Streitig ist, ob in die Bemessung...