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Corona | Korrektur der Endabrechnung Neustarthilfe (BMWi)
Bei fehlerhaften Angaben kann die Endabrechnung zurückgezogen werden und nochmals neu eingereicht werden. Hierauf weist aktuell das BMWi hin.
Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe verpflichtet, bis eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte ist der . Wurde der Antrag selbst direkt gestellt, ist die Einreichung über einen prüfenden Dritten nicht möglich. Wurde die Neustarthilfe über einen prüfenden Dritten beantragt, muss ein prüfender Dritter die Endabrechnung einreichen.
Das BMWi führt aktuell zur Korrektur der Endabrechnung der Neustarthilfe aus:
Die technische Funktion "Endabrechnung zurückziehen“ wird es voraussichtlich ab der Kalen...