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Die Bilanzierung von non fungible tokens
Das Ziel dieses Beitrags ist, die Bilanzierung von non fungible tokens (NFTs) nach IFRS zu betrachten. Dabei wird die Bilanzierung beim Erzeuger und beim Erwerber diskutiert. Es kann festgestellt werden, dass der Erzeuger die NFTs grundsätzlich als Vorratsvermögen mit Herstellungskosten erfasst, sobald das minting zum üblichen Geschäftsmodell zählt. Eine Schwierigkeit stellt dabei die Bestimmung beziehungsweise die genaue Zuordnung der Entwicklungskosten dar.
Beim Erwerber muss unterschieden werden, ob es sich um ein Unternehmen handelt, welches den Handel von NFTs als übliches Geschäftsmodell aufweist oder diese lediglich Haltezwecken dienen (i. d. R. zu Spekulationszwecken). Falls der Handel mit NFTs das normale Geschäftsmodell repräsentiert, ist eine Erfassung als Vorratsvermögen durchzuführen. Bei Haltezwecken sind die NFTs als immaterielle Vermögenswerte zu erfassen und mit dem Anschaffungskostenmodell in den Folgeperioden zu erfassen. Da sie eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ist lediglich eine außerplanmäßige Abschreibung mittels des impairment-Tests möglich. Hierbei ist eine Ermittlung des fair value anhand der Inputfaktoren der ...