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Minijobs | Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden (Minijob-Zentrale)
Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.
Hierzu führt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:
Ab dem ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.
Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.
Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ...