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BGH 15.09.2021 VIII ZR 76/20, NWB 45/2021 S. 3308

Wohnraummiete | Sonderkündigungsrecht des Erstehers

Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers (vgl. § 57a ZVG) stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen – hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung –, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.

Anmerkung:

Der Mieter kann in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem zwischen ihm und dem vormaligen Eigentümer im Mietvertrag der Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung schriftlich und daher mit einer über ein Jahr hinausgehenden Geltungsdauer vereinbart wurde, (lediglich) den gesetzlichen Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen. Das unbeschränkte Bestehen des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts des Erstehers ergibt sich daraus, dass im Fall der Zwangsvers...