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BFH 28.07.2021 IX R 29/19, NWB 45/2021 S. 3305

Einkommensteuer | Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet laut eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i. d. F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 i. V. mit § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG i. d. F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil-)Verjährung eingetreten ist. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG i. d. F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 steht dem nicht entgegen.