Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Büro- & Organisations-Boni & Co. im Strukturvertrieb
Das entschieden, ob Büro- & Organisations-Boni bzw. Förderprovisionen eine steuerbefreite Vermittlungsleistung nach § 4 Nr. 8 bzw. 11 UStG begründen (anhängige NZB vor dem BFH: XI B 85/21).
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die strittigen Büro- & Organisations-Boni bzw. Förderprovisionen unterliegen der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen i. S. des § 4 Nr. 8 bzw. 11 UStG.
Sie stellen eine Aufstockung der Grundprovision für die vom Vermögensberater erzielten Gruppenumsätze dar.
Hierbei besteht jeweils ein spezifischer und wesentlicher Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften, weil der Bonus bzw. die Förderprovision auf das jeweilige steuerfreie Gruppengeschäft zurückzuführen ist.
II. Sachverhalt
Der Kläger war als selbständig gebundener Vermögensberater tätig und vermittelte Finanzprodukte. Geschäftspartner war ein in Deutschland tätiger Allfinanzvertrieb. Für eine etwaige Tätigkeit erhielt der Kläger aufgrund des mehrschichtigen Vergütungssystems unterschiedliche Leistungen wie erfolgsabhängige Provisionen für die Eigen- und Gruppenumsätze sowie Boni und Zuschüsse. Der Kläger war sowohl im Eigen- als auch im Gruppengeschäft tätig. In den Streitjahren erhielt er zudem So...