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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 9 KR 175/21 B

Gesetze: § 52 GKG

Leitsatz

Leitsatz:

Für eine Herabsetzung des Streitwerts nach Verfahrensabschnitten besteht für die Gerichtsgebühren seit Abschaffung der Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG kein Raum mehr, weil Teilklagerück-nahmen oder Teilerledigungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren führen können.

Fundstelle(n):
LAAAH-94286

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