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KG Urteil v. - 21 U 146/19

Leitsatz

Leitsatz:

Vereinbart ein Bauunternehmen mit einem Berater für Baubetrieb ein Erfolgshonorar für den Fall, dass das Bauunternehmen bei seinem Auftraggeber einen Nachtrag wegen Störungen des Bauablaufs durchsetzen kann, dann hat der Berater das Erfolgshonorar nur verdient, wenn er den Abschluss dieses Nachtrags durch seine Beratung mit herbeigeführt hat.

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 8 Nr. 51
NJW-RR 2022 S. 96 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2021 S. 3309
GAAAH-94279

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