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Online-Nachricht - Dienstag, 09.11.2021

Gesetzgebung | Mehr Steuertransparenz multinationaler Unternehmen (EP)

Das Europäische Parlament (EP) wird am über eine vorläufige Einigung mit dem Rat abstimmen, durch die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. € und mit Niederlassungen in mehr als einem Land dazu verpflichtet werden, ihre Gewinne, die gezahlte Körperschaftsteuer und die Zahl der Beschäftigten in jedem EU-Mitgliedstaat für das vorangegangene Geschäftsjahr anzugeben. Ziel der Regelung ist es, eine bessere Kontrolle der Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen zu ermöglichen.

Hierzu führt das Europäische Parlament weiter aus:

  • Die Unternehmen müssen daneben Einzelheiten zu ihren Gewinnen, Mitarbeitern und Steuern in einigen Drittstaaten veröffentlichen, darunter Länder, die in Steuerfragen nicht mit der EU zusammenarbeiten, und solche,...