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Berufsrecht | Prüfung von Beihilfeanträgen gegen Carbon-Leakage (WPK)
Die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel enthält neue Prüfungsaufgaben für den Berufsstand der WP/vBP.
Hintergrund: Die Verordnung beruht auf § 11 Abs. 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Übergeordnetes Ziel des BEHG ist es, Brennstoffemissionen zu verringern. Dazu müssen für alle vom BEHG erfassten Brennstoffe, die in den Verkehr gebracht werden, Emissionszertifikate erworben werden (sogenannte CO2-Abgabe). Die Verordnung (BGHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) v. 21.7.2021 (BGBl. I S. 3129) dient dazu, die von der CO2-Abgabe betroffenen Industrieunternehmen vor Carbon-Leakage zu schützen und ihre grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten (§ 1 Abs. 2 BECV). Carbon Leakage tritt ein, wenn Unternehmen aufgrund der hohen Kosten dur...