EuGH-Vorlage: Versagung
des Vorsteuerabzugs beim Zweiterwerber bei Kennenmüssen von Mehrwertsteuerhinterziehung
des ursprünglichen Käufers und des Ersterwerbers Berechnung des Steuerschadens beim Zweiterwerber
Leitsatz
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende
Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Kann dem
zweiten Erwerber eines Gegenstandes der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb versagt
werden, weil er wissen musste, dass der ursprüngliche Verkäufer
bei der ersten Veräußerung Mehrwertsteuer hinterzog, obwohl auch
der erste Erwerber wusste, dass der ursprüngliche Verkäufer bei
der ersten Veräußerung Mehrwertsteuer hinterzog?
2. Falls Frage 1 bejaht wird:
ist die Versagung bei dem zweiten Erwerber betragsmäßig auf den
durch die Hinterziehung entstandenen Steuerschaden begrenzt?
3. Falls Frage 2 bejaht wird:
berechnet sich der Steuerschaden
durch
Vergleich der in der Leistungskette gesetzlich geschuldeten mit
der tatsächlich festgesetzten Steuer,
durch Vergleich der in
der Leistungskette gesetzlich geschuldeten mit der tatsächlich bezahlten
Steuer oder
auf welche andere Weise?
II. Das Verfahren wird bis zur Übermittlung der Entscheidung
des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2643 Nr. 45 DStR 2021 S. 2686 Nr. 46 DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 45 DStRE 2021 S. 1471 Nr. 23 KÖSDI 2022 S. 22604 Nr. 2 PStR 2022 S. 121 Nr. 6 PStR 2024 S. 36 Nr. 2 UR 2022 S. 140 Nr. 4 UStB 2022 S. 36 Nr. 2 UStB 2023 S. 321 Nr. 10 XAAAH-94204
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