Anwendung der einkommensteuerrechtlichen
Regelungen zu Betriebsveranstaltungen als Aufmerksamkeiten im Umsatzsteuerrecht
- hier: Kochevent
Leitsatz
1. Die einkommensteuerrechtliche
Regelung zur Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten
(hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier)
ist dahingehend auf den umsatzsteuerlichen Begriff der Aufmerksamkeit zu
übertragen, dass an die Stelle des einkommensteuerlichen Freibetrages
des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine umsatzsteuerrechtliche Freigrenze
tritt.
2. Ein Kochevent, dessen Wert
für den Arbeitnehmer sich gerade aus dem Zusammenspiel einer besonderen
Örtlichkeit und dem gemeinsamen Zubereiten von Speisen und Getränken
ergibt, stellt einen einheitlichen konsumierbaren Wert dar, so dass keine
Abspaltung der Kosten für angemietete Räumlichkeiten und Personal
vorgenommen werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1157 DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 5 DStRE 2022 S. 219 Nr. 4 EFG 2022 S. 64 Nr. 1 GStB 2022 S. 37 Nr. 2 NAAAH-94203
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