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Berufsrecht | Reiseversicherungsfonds - Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP (WPK)
Die WPK weist auf neue Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP durch die neue Reiseversicherungsfondsaufsichtsverordnung hin.
Hintergrund: Am wurde eine neue Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reiseversicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (Reiseversicherungsfondsaufsichtsverordnung – RSFAV) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 4707). Sie trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung enthält Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP:
Die Aufsichtsbehörde kann die ihr obliegende Prüfung des Geschäftsbetriebs eines Reiseversicherungsfonds auch an einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 RSFAV). Diese...