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Einkommensteuer | Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen ( :008).
Hintergrund: Durch das "JStG 2018", das "JStG 2019" sowie das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" wurden die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.
Das BMF geht in seinem 15-seitigen Schreiben anhand von zahlreichen Beispielen auf die folgenden Punkte näher ein:
Sachlicher Anwendungsbereic...