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ESSOC-Gesetz und Kooperation mit der Finanzverwaltung in Frankreich
Eine erste Bilanz des neuen „Vertrauensverhältnisses“ mit den Unternehmen
[i]Loi n° 2018-727 v. 10.8.2018 unter https://go.nwb.de/ssxh9Eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen der französischen Finanzverwaltung und den Unternehmen wurde durch das Enterprise Shared Services Operations Committee (ESSOC)-Gesetz v. erreicht. Die Corona-Pandemie hätte die Umsetzung des neuen Vertrauensverhältnisses verlangsamen können, aber gerade das Gegenteil ist passiert: immer mehr Unternehmen zeigen Interesse an dem neuen Gesetz. Diese Tendenz lässt sich dadurch erklären, dass sich die neu eingeführten Verfahren als effizient erweisen, insbesondere weil Unternehmen schneller an verbindliche Stellungnahmen der Steuerbehörden gelangen.
Durch das ESSOC-Gesetz wurden neue Verfahren in Frankreich eingeführt, die für Unternehmen höhere Rechtssicherheit gewährleisten. Darunter ist die steuerliche Partnerschaft zwischen der Finanzverwaltung und Großunternehmen von besonderer Bedeutung, da sie bei komplexen Vorgängen in Konzernen ermöglicht, vorab den Sachverhalt und seine steuerliche Behandlung mit der Finanzverwaltung zu erörtern.
Ebenfalls wichtig ist das Recht auf Fehlerberichtigung in Form der Selbstanzeige. Je nach Art des Vorgangs erfolgt die spontane Berichtigung entweder bei einer Sonderstelle der Finanzverwaltung oder beim für das Unternehmen zuständigen Finanzamt.
Durch die Selbstanzeige kann das Risiko einer strafrechtlichen Bestrafung und die Höhe der typischen Säumniszuschläge jetzt deutlich reduziert werden.