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BPatG Urteil v. - 6 Ni 25/19 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – "Scannen von eingeschränkt zugänglichen Hohlräumen" – erfinderische Tätigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2011 angemeldeten europäischen Patents 2 568 870 (Streitpatent), das die Prioritäten US 318882 P und DK 201000264 jeweils vom 30. März 2010 in Anspruch nimmt. Die Patenterteilung wurde am 2. Mai 2018 veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:090621U6Ni25.19EP.0

Fundstelle(n):
CAAAH-93988

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