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EuGH  - C-330/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2, EGRL 112/2006 Anh 3 Nr 14, AEUV Art 267

Rechtsfrage

Ist Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit Anhang III Nr. 14 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass die Überlassung von Sportanlagen nur dann in den Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes fällt, wenn dabei keine Einzel- oder Gruppenanleitung gegeben wird?

Auslegung; Mehrwertsteuer; Sportanlage; Steuersatz; Steuersatzermäßigung; Überlassung

Fundstelle(n):
IAAAH-93960

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